Altersvorsorgereform 2027 – Grundlegend wird sich ab dem 1. Januar 2027 die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland ändern. Ein moderneres, flexibleres und kapitalmarktnäheres System wird die bisherige Riester-Systematik ersetzen. Die private Altersvorsorge soll durch diese Reform wieder verständlicher, attraktiver und Rendite stärker werden.
Vielleicht fragen auch Sie sich jetzt: Was bedeutet das konkret? Inwiefern lohnt sich die neue Förderung? Muss ich handeln? Und wie geht man mit einem bestehenden Riester-Vertrag um?
Meine Empfehlung: Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch gekündigt, sondern können grundsätzlich weitergeführt werden. Gleichzeitig entstehen ab 2027 Möglichkeiten, die sehr interessant sein können, je nach persönlicher Situation. Die eigene Altersvorsorge rechtzeitig prüfen zu lassen kann sich lohnen, wir helfen gerne dabei in einem individuellen Gespräch.
Was kommt neu ab 2027?
Das neue Altersvorsorgedepot ist ein zentraler Bestandteil der Reform. Es handelt sich dabei um eine staatlich geförderte private Altersvorsorgelösung, bei der stärker kapitalmarktorientiert investiert werden kann. So zum Beispiel in Form Fonds oder ETFs. bei dieser Variante muss es keine vollständige Beitragsgarantie mehr geben im Unterschied zur klassischen Riester-Rente. Höhere Renditechancen entstehen dadurch, gleichzeitig wird aber auch mehr Marktrisiko vom Anleger getragen.
Nebenbei wird es weiterhin Lösungen mit Garantien geben. Das ist für Menschen interessant, die mehr Sicherheit wünschen und Wert darauflegen, dass zum Rentenbeginn ein bestimmter Anteil eingezahlter Beiträge zur Verfügung steht. Garantievarianten mit 80 Prozent oder 100 Prozent Beitragserhalt werden voraussichtlich möglich sein.
Es entstehen zukünftig grob gesagt zwei Richtungen: durch ein Altersvorsorgedepot und Auszahlplan mehr Renditechancen oder durch eine Versicherungslösung mit Garantie und lebenslanger Rentenzahlung. Welche Variante sinnvoll ist sollte individuell geprüft werden und hängt stark von Alter, Einkommen, Risikoneigung, Familiensituation und bestehender Vorsorge ab.
Wie funktioniert die neue Förderung?
Sie soll einfacher nachvollziehbar werden. Die Förderung wird künftig stärker am tatsächlich eingezahlten Beitrag ausgerichtet, statt wie bisher stark über das Einkommen und den individuellen Mindesteigenbeitrag zu rechnen.
Bis 360 Euro Einzahlungen pro Jahr soll es 50 Prozent Förderung geben. Das bedeutet: Wer 360 Euro einzahlt, erhält 180 Euro Grundzulage. Bis insgesamt 1.800 Euro weitere Einzahlung pro Jahr soll es 25 Prozent Förderung geben. Somit kann die maximale Grundzulage bis zu 540 Euro pro Jahr betragen.
Für Familien ist die Reform besonders interessant. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr soll die Kinderzulage betragen. Diese wird bereits bei einem entsprechenden Eigenbeitrag erreicht. Zudem sollen junge Berufseinsteige weiterhin unterstützt werden: Wer früh beginnt, kann zusätzlich einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von einmalig 200 EUR erhalten.
Wichtig: Weitere Personengruppen sollen zukünftig neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zugang zur Förderung erhalten: Selbstständige, Freiberufler und bestimmte Personen in berufsständischen Versorgungswerken. Für deutlich mehr Menschen wird die geförderte private Altersvorsorge relevant.
Was bedeutet die Günstigerprüfung?
Nicht einfach aus „Zulage plus voller Steuerersparnis“ besteht die Förderung. Das Finanzamt prüft vielmehr, ob der steuerliche Vorteil (Sonderausgabenabzug) größer ist als die Zulage. Ist die Zulage kleiner, bleibt es bei der Zulage. Ist der steuerliche Vorteil größer, wird nur die Differenz ergänzend über die Steuer berücksichtigt.
Kurz gesagt: In den Vertrag fließt die Zulage. Ist die Steuerersparnis rechnerisch höher, kommt der Mehrbetrag zusätzlich über die Steuerveranlagung dazu.
Warum wird die Beratung wichtig?
Neue Chancen entstehen durch die Reform, aber auch neue Entscheidungsfragen. Höhere Renditechancen kann ein Altersvorsorgedepot langfristig bieten, ist aber nicht für jeden der richtige Weg. Mehr Sicherheit kann eine Versicherungslösung bieten, dafür aber tendenziell weniger Renditepotenzial. Eine große Rolle spielt auch die spätere Auszahlungsphase: Eine lebenslange Rente ist etwas anderes als ein Auszahlungsplan bis 85 Jahre. Wer alt wird, braucht eine Lösung, die auch im hohen Alter noch wirksam ist.
Nicht vorschnell sollen bestehende Riester-Verträge gekündigt oder umgestellt werden. Ältere Verträge enthalten oft Garantien, Kostenstrukturen oder Fördervorteile, die individuell bewertet werden müssen. Ein Wechsel wird von uns individuell geprüft.
meine persönliche Meinung dazu:
Die Altersvorsorgereform zum 01.01.2027 stellt eine der grundlegendsten und wichtigsten Änderungen in der privaten Altersvorsorge der letzten Jahre dar. Es ergeben sich neue Fördermöglichkeiten, mehr Flexibilität und größere Renditechancen. Im selben Moment wird die Auswahl komplexer.
Ob die neue Förderung, ein Altersvorsorgedepot, eine Versicherungslösung oder ein bestehender Vertrag besser zur eigenen Situation passt, sollte sich zeitnah beraten lassen.
Ich gebe Ihnen Hilfestellung, Ihre aktuelle Altersvorsorge-Situation einzuordnen, neue Möglichkeiten zu prüfen und eine individuell passende Strategie für Ihre finanzielle Zukunft zu entwickeln.
Melden Sie sich gerne für ein persönliches Beratungsgespräch in Biberach oder gerne auch online über Teams.

