Telefon

0151 28943474

Email-Adresse

kallenberger@kallenberger-finanz.de

Anschrift

Prinz-Eugen-Weg 24
88400 Biberach an der Riß

hier finden Sie mich auch

Ihr unabhängiger Berater
für ganzheitliche Finanz- und Versicherungsplanung
in Biberach an der Riß,
Bad Waldsee, Memmingen,
Laupheim, Munderkingen, Riedlingen, Bad Saulgau,
Ravensburg.

Rechtsschutzversicherung

direkt anrufenBeratung vereinbaren

Aufgaben der Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen möchten, erbringt die Rechtsschutzversicherung die erforderlichen Leistungen und sichert so den Zugang zum Recht.

Versicherte Lebensbereiche

Privat-Rechtsschutz: Für den privaten Bereich haben Sie Versicherungsschutz. Keinen Versicherungsschutz haben Sie, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit, freiberuflichen Tätigkeit oder sonstigen beruflichen Tätigkeit wahrnehmen.

Nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten und extra zu versichern sind folgende Bausteine:

  • Rechtsschutz für Selbständige
  • Berufsrechtsschutz – z.B. als Arbeitnehmer, Beamter, Richter
  • Verkehrs- bzw. Fahrzeugrechtsschutz – auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz – Nutzung von Grundstücken und Gebäuden als Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Pächter

Mitversicherte Personen

  • Ehelicher/eingetragener Lebenspartner
  • Sonstige im Versicherungsschein genannte Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Unverheiratete volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs (Ausnahme: nicht als Eigentümer, Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen)

In jedem Fall endet die Mitversicherung volljähriger Kinder mit der erstmalig auf Dauer angelegten Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.

Welche Rechtsbereiche (Leistungsarten) sind versichert?

  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz

Leistungsumfang

Höchstens die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme wird in jedem Versicherungsfall bezahlt. Die in demselben Versicherungsfall getätigten Zahlungen für die versicherte und die mitversicherte Person werden zusammengerechnet. Bei mehreren Versicherungsfällen, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen, werden die Zahlungen ebenfalls zusammengerechnet.

Erstattet wird maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwaltes. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Welche Kosten werden vom Versicherer getragen?

  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Sachverständige und Zeugen
  • Kosten des Gerichtsvollziehers
  • Verfahrenskosten von Verwaltungsbehörden
  • Gebühren eines Schieds- und Schlichtungsverfahrens
  • Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners
  • Zur Verschonung von vorübergehenden Strafverfolgungsmaßnahmen wird wenn nötig eine Kaution bezahlt in Form eines zinslosen Darlehen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Versicherungsschutz?

Der Anspruch besteht nur, wenn der Versicherungsfall nach Versicherungsbeginn und vor Versicherungsende eingetreten ist.

Was ist nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall innerhalb von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn eingetreten ist – das ist die sogenannte Wartezeit.

Ausnahmen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden (Schiedsgutachterverfahren)

Die Ablehnung muss unverzüglich, schriftlich und mit Begründung mitgeteilt werden. Die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahren kann vom Versicherungsnehmer verlangt werden. Der Schiedsgutachter muss ein seit mindestens fünf Jahren zugelassener Rechtsanwalt sein und wird vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer benannt. Dieser entscheidet schriftlich, ob Versicherungsschutz besteht. Die Entscheidung ist für den Rechtsschutzversicherer verbindlich. Ist die Leistungsverweigerung nach dem Schiedsspruch berechtigt, trägt der Versicherungsnehmer die Kosten des Verfahrens und des Schiedsgutachters.

Wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit kann der Versicherungsschutz abgelehnt werden (Stichentscheidverfahren)

Ist der Versicherungsnehmer nicht einverstanden, kann er den für sich tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben und zwar zu den folgenden Fragen:

  • Ist die Aussicht auf Erfolg hinreichend?
  • Ist das Verhältnis zur Durchsetzung des rechtlichen Interesses im Verhältnis zum angestrebten Erfolg angemessen?

Die Kosten zur Stellungnahme übernimmt der Versicherer. Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für den Versicherungsnehmer und den Versicherer bindend.

Was ist bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung zu beachten?

Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit: Versichert sind auch Versicherungsfälle, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten sind bzw. ihren Ursprung haben. Bei den meisten Versicherern ist die Voraussetzung, dass der Vertrag mit dem entsprechenden Risiko bereits seit 5 Jahren besteht.

Widerspruchsverfahren im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht: Im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht zahlen viele Rechtsschutzversicherer erst dann, wenn der Rechtsstreit vor Gericht geht. Dass die Anwaltskosten für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren übernommen werden, ist wichtig. Dadurch lässt sich häufig der Rechtsstreit vor Gericht vermeiden.

Sie haben Fragen zu den Rechtsschutzversicherungen? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

*Pflichtfelder