Telefon

0151 28943474

Email-Adresse

kallenberger@kallenberger-finanz.de

Anschrift

Prinz-Eugen-Weg 24
88400 Biberach an der Riß

hier finden Sie mich auch

Ihr unabhängiger Berater
für ganzheitliche Finanz- und Versicherungsplanung
in Biberach an der Riß,
Bad Waldsee, Memmingen,
Laupheim, Munderkingen, Riedlingen, Bad Saulgau,
Ravensburg.

sonstige Versicherungen

Tierhalterhaftpflicht | E-Bike | KFZ | Auslandskrankenversicherung
direkt anrufenBeratung vereinbaren

Tierhalterhaftpflicht

Im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen schützt die Tierhalterhaftpflichtversicherung den Tierhalter vor Schadensersatzansprüche Dritter, die aufgrund der Tierhaltung entstehen können. Die Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch ist die Anspruchsgrundlage.

Vor allem für Halter von größeren Tieren (z.B. Pferde oder Hunde) ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung von Bedeutung. Kleinere Tiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Bei welchen Schäden wird geleistet?

  • Personenschäden (z.B. Behandlungskosten nach einem Biss, Schmerzensgeld)
  • Sachschäden (z.B. die teuren Schuhe eines Gastes werden durch den Hund zerstört)
  • Vermögensschäden, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstanden sind.

Besonderheiten und Ausschlüsse bei der Hundehalterhaftpflicht:

  • Hunde bestimmter Rassen werden von einigen Versicherern ausgeschlossen oder es werden dafür erhöhte Beiträge erhoben
  • Ebenfalls nicht abgesichert sind Schäden, beispielsweise wenn der Halter die Maulkorb- oder Leinenpflicht nicht einhält oder gar selbst Geschädigter ist
  • Im Schadensfall sieht der Gesetzgeber eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. EUR vor
  • Mitversichert werden sollten ebenfalls Fremdhalter
  • Wird ein Familienmitglied verletzt, muss die Hundehalterhaftpflicht nicht für Schmerzensgeld aufkommen. Rechtlich gesehen haben Familienmitglieder denselben Status wie der Halter an sich
  • Grundlage für die Höhe der Versicherungsbeiträge ist die Deckungssumme und die Selbstbeteiligung
  • In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung

E-Bike-Versicherung

Seitens der Versicherer wird nicht nur Versicherungsschutz für E-Bikes, sondern auch für hochwertige Fahrräder angeboten. Der rechtlich übliche Begriff für E-Bike ist „Pedelec“. Da den meisten dieser Begriff nicht bekannt ist, wird der umgangssprachlich übliche Begriff E-Bike genutzt. Als Fahrrad gelten Räder ganz ohne elektrische Tretunterstützung.

Was ist beim Rad in aller Regel versichert?

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • In Folge von z.B. Unfall, Fall- oder Sturzschäden entstandene Reparaturkosten
  • Durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden
  • Bei E-Bikes Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Durch Verschleiß verursachte Schäden, auch an Reifen und Bremsen
  • Fahrradzubehör- und Gepäck

Besondere Versicherungsleistungen

  • Neuwertentschädigung
  • Gebrauchte und neue Räder versicherbar
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Schutzbrief für den Fall einer Panne oder Unfall

Wie setzt sich die Versicherungssumme zusammen?

  • Beim neuen Fahrrad oder E-Bike entspricht der Kaufpreis der Versicherungssumme. Dazu gehören auch Teile, die mit dem Fahrrad verbunden sind und zur Funktion des Fahrrads gehören.
  • Beim gebrauchten Fahrrad oder E-Bike wird der Wert, den der Erstbesitzer bezahlt hat, als Versicherungssumme zugrunde gelegt. Es gelten die gleichen Regeln wie für ein neues Fahrrad oder E-Bike.

KFZ-Versicherung

In Deutschland braucht jeder Fahrzeughalter eine KFZ-Versicherung. Die Vielfalt der Angebote mit Versicherungs- und Rabattoptionen ist entsprechend groß. Die Beiträge der Anbieter werden ständig angepasst und Leistungen werden nachgebessert. Daher sollte jeder Autofahrer seine KFZ-Versicherung regelmäßig mit den Tarifen am Markt vergleichen.

Ein Fahrzeug erhält in Deutschland keine Zulassung ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Schutz der KFZ-Haftpflichtversicherung kann mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden. Bei Unfällen schützt die reine KFZ-Privathaftpflichtversicherung nur vor Schäden, die der Unfallverursacher Dritten zugefügt hat. Ohne Kaskoversicherung müssen Versicherte Reparaturen am eigenen Fahrzeug selbst zahlen.

Der Teilkaskoschutz deckt verschiedene Schäden am Fahrzeug ab. Er zahlt unter anderem für Diebstahl, Wild- und Marderschäden sowie für Feuer- und Glasschäden. Die Vollkasko deckt neben Teilkaskoleistungen Schäden am Auto durch Eigenverschulden ab.

Die meisten Teilkaskoschäden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Glasschäden, Schäden durch Sturm, Blitz, Hagel, Wildschäden und Schäden durch Marderbiss.

Je nach Versicherer schwankt der Beitrag bei der KFZ-Versicherung deutlich. Der Grund dafür ist, dass die Versicherer die Kosten sehr individuell berechnen. Unterschiedliche Faktoren werden für die Beitragsberechnung herangezogen. So zum Beispiel:

  • Typklasse
  • Regionalklasse
  • Jährliche Kilometerleistung
  • Anzahl der Fahrer und deren Alter
  • Fahrzeughalter

Darüber hinaus beeinflusst der sogenannte Schadensfreiheitsrabatt bzw. die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) den Beitrag. Der Beitrag wird umso geringer, je länger Versicherte schadenfrei unterwegs sind.

Mögliche individuell wählbare Zusatzbausteine gegen Mehrbeitrag:

  • Auslandsschadenschutz
    Die Schadenregulierung nach deutschem Recht erfolgt durch den Versicherer bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland.
  • Rabattschutz
    Bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden bleibt die Schadenfreiheitsklasse unverändert.
  • Fahrerschutz
    Nur Mitfahrer sind über die KFZ-Haftpflicht versichert. Mit dem Fahrerschutz übernimmt der Versicherer in aller Regel bis zu 15 Millionen Euro für verletzte Fahrer.
  • Schutzbrief
    Im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeugs erfolgt Hilfe durch den Versicherer. Wer Mitglied in einem Automobilclub ist, benötigt diesen Zusatzbaustein nicht.
  • Freie Werkstattwahl
    Im Falle eines Schadens kann der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer beliebigen Werkstatt bringen.
  • Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
    Gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz verzichtet der Versicherer auf den Einwand bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles. Ausgenommen ist beispielsweise die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder andere berauschender Mittel.

Auslandskrankenversicherung

Wie sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor teils hohen Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlung im Ausland. In der Regel übernehmen gesetzliche Versicherungen lediglich Basisleistungen innerhalb der europäischen Union oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.

Man bekommt nur das erstattet, was die Bürger im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung bekommen. Diese Versorgung ist in vielen Ländern dürftig. Gegen zusätzliche Zahlungen bieten Ärzte Privatbehandlungen an. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt jedoch nicht privatärztliche Rechnungen. Behandlungskosten bei Fernreisen nach Amerika, Afrika, Australien oder Asien müssen immer selbst getragen werden.

Auch Privatversicherte sollten vor dem Urlaub prüfen, ob eine Auslandskrankenversicherung benötigt wird. Sämtliche Kosten im Ausland werden nicht von allen Tarifen abgedeckt. In vielen Fällen ist der Rücktransport nicht versichert.

Worauf gilt es zu achten?

Bei Besitz einer Kreditkarte oder Mitgliedschaft in einem Automobilclub kann es sein, dass die Auslandskrankenversicherung bereits vorhanden ist. Solche Zusatzversicherungen bieten oft nicht den besten Schutz. Es ist daher zu empfehlen, die Versicherungsbedingungen mit den marktführenden Auslandskrankenversicherern zu vergleichen.

Grundsätzlich ist es möglich eine Reise oder beliebig viele Reisen in einem Jahr abzusichern, wobei die maximale Reisedauer pro Reise 56 Tage beträgt.

Was sind die wichtigsten Leistungsinhalte?

  • Heilbehandlungskosten (ambulant beim Arzt, stationär im Krankenhaus, Zahnbehandlungen)
  • Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten
  • Betreuungsleistungen (z.B. Unterkunfts- und Verpflegungskosten einer Begleitperson für minderjährige Kinder)
  • Zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Informationen über Ärzte vor Ort)
  • Aufwandsentschädigungen (z.B. Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung)

Sie haben Fragen zu einem der obigen Versicherungsthemen? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

*Pflichtfelder