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Wohngebäudeversicherung

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Vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude schützt die verbundene Wohngebäudeversicherung. Wenn das Gebäude zerstört oder beschädigt wird, entschädigt der Versicherer den Versicherungsnehmer für dessen Wiederherstellung. In aller Regel ist damit die Wiederherstellung in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand gemeint, genannt gleitende Neuwertversicherung Plus. Mit dem Plus sind Mehrkosten gemeint, die durch öffentlich-rechtliche Auflagen und Preissteigerungen zwischen Schadenereignis und Wiederherstellung entstehen können. Ein Schadenereignis löst häufig Folgekosten (z.B. Aufräumungs- und Abbruchkosten) aus, die übernommen werden.

Welche Gefahren sind versichert?

  • Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Flugzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden.
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren
  • Sturm, Hagel;
  • Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Die erweiterten Naturgefahren werden als optionaler Zusatzbaustein angeboten und zählen in Zeiten des Klimawandels zu den wichtigsten Leistungen. Viele Versicherer gehen einen Schritt weiter und bieten die Wohngebäudeversicherung inklusive der erweiterten Naturgefahren an. Wer diese nicht nutzen möchte, muss diese gezielt abwählen.

Was übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

Zum einen werden Kosten für Schäden, die durch die oben genannten versicherten Gefahren entstanden sind, übernommen. Zum anderen werden auch Kosten durch den Abbruch des Gebäudes, Aufräumarbeiten und Grundstückssicherung übernommen.

Wichtig: Ist ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden, kann der Versicherer seine Leistung kürzen.

Was passiert bei einem Totalschaden des Wohngebäudes?

Das Haus wird zum gleitenden Neuwertpreis errichtet, wenn dieses beispielsweise abgebrannt ist. Im Schadensfall bekommt der Versicherte ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert.  Eingeschlossen sind Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.

Gleitender Neuwert in der Wohngebäudeversicherung

Inflationsbedingt steigen die Kosten für Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes jedes Jahr. Die Versicherungssumme würde schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, wenn das Gebäude mit einer festen Versicherungssumme versichert wäre und der Totalschaden gedeckt werden müsste. Die bewährte Lösung, um die Unterversicherung zu vermeiden, ist die gleitende Neuwert-Versicherung. Anfallende Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung werden zu aktuellen Preisen ersetzt, auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten. Fast alle Wohngebäude in Deutschland sind zum gleitenden Neuwert versichert.

Wann finden Beitragsanpassungen statt?

Aufgrund der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung ändert sich der Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung. Man spricht vom Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. Neben dem Anpassungsfaktor spielt auch die Schadenentwicklung eine tragende Rolle für die Beitragsanpassung.

Unterschied Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Kosten für Schäden, die am Gebäude selbst entstehen. Dazu gehören auch Schäden an Nebengebäuden und fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten. Die Hausratversicherung deckt das Inventar ab. Das Inventar umfasst den kompletten Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten.

Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung

Der Begriff der Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung bedeutet, dass die Versicherung über Ausnahmesituationen informiert werden muss. Dadurch wird der Versicherungsschutz nicht gefährdet. Eine Gefahrerhöhung ist beispielsweise die Nichtnutzung des Gebäudes, der vorübergehende Leerstand wegen Baumaßnahmen oder der Einzug von Gewerbe in das Gebäude.

Kauf, Verkauf und Erbe einer Immobilie

Per Gesetz geht die Versicherung beim Kauf oder Verkauf eines Hauses automatisch auf den neuen Eigentümer über. So wird nahtloser Versicherungsschutz ermöglicht. Der neue Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht – entweder sofort oder zum Ende des Versicherungszeitraums.

Kein Sonderkündigungsrecht gibt es beim Erbe einer Immobilie. Mit Annahme der Erbschaft tritt man in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge.

Sie haben Fragen zu den Wohngebäudeversicherungen? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

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