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Rentenversicherung und Altersorsorge

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Wie sieht es mir Ihrer Altersvorsorge aus: Wie lange müssen Sie arbeiten oder wie lange wollen Sie arbeiten? Diese Fragen haben Sie sich bestimmt schon einmal gestellt.

Dass die gesetzliche Rentenversicherung, das berufsständische Versorgungswerk oder auch die Beamtenversorgung den tatsächlichen Kapitalbedarf im Alter nicht decken können und eine Versorgungslücke vorzufinden sein wird, ist mittlerweile bekannt.

(Die Gründe dafür muss ich nicht weiter ausführen.)

Letztendlich hat doch jeder den Wunsch oder das Ziel den individuellen Lebensstandard während der Berufszeit auch im Alter bestenfalls gleichbleibend aufrechtzuerhalten. Das dürfte bestimmt auch auf Sie zutreffen. Sie sind vielleicht der Meinung: „Ich bin gut aufgestellt“. Doch ist das tatsächlich der Fall? Haben Sie das von einem unabhängigen Experten oder einer unabhängigen Expertin überprüfen lassen?

Möglicherweise sind Sie bestens aufgestellt. Dann wird sich für Sie durch die Überprüfung eine Bestätigung für das, was Sie im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge bisher investiert haben, ergeben. Möglicherweise stellen Sie jedoch fest, dass die Versorgungslücke doch nicht oder nur unzureichend gedeckt ist.

Warum stellen wir bei Neukunden, die bereits Vorsorgemaßnahmen getroffen haben und sich zu einer Überprüfung entschlossen haben, meist doch Versorgungslücken fest?

Achim Reichert bringt es auf den Punkt:

„Die Versorgungslücke im Alter entsteht durch zwei Fehleinschätzungen: Die Unterschätzung, wieviel man im Alter benötigt, und die Überschätzung, wieviel man bekommt.“

Die Altersvorsorgeplanung, die spätestens mit dem Berufseinstieg beginnen sollte, erfordert eine gut durchdachte strategische Planung. Die eigene Lebenssituation, die individuellen Bedürfnisse, der berufliche Status und die Lebensplanung spielen eine grundlegende Rolle.

Altersvorsorge-Check im Rahmen eines ganzheitlichen Finanzchecks

Bei einem Altersvorsorge-Check geht es darum, die Ist-Situation umfassend zu analysieren und Hinweise hinsichtlich einer optimierten Kann-Situation zu geben. Dabei soll auch aufgezeigt werden, wie Sie Steuervorteile und Zulagen optimal nutzen und Risiken minimieren können.

Philosophie Altersvorsorgeberatung

Unsere Philosophie in der Altersvorsorgeberatung ist es, einen gesunden Ausgleich zu schaffen zwischen dem Aufrechterhalten des aktuellen Lebensstandards und dem Investieren in die eigene Vorsorge. Gleichzeitig sollte das Einkommen so gegen Krankheit und Unfall abgesichert sein, dass Sie für Ihre Altersvorsorge in jedem Fall selbst aufkommen können.

Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es?

Staatlich steuergeförderte Basisrentenvorsorge (Basisrente oder auch Rüruprente)

Die Basis-/Rürup-Rente ist der ersten Schicht des Alterseinkünfte-Gesetzes zuzuordnen. Die gesetzliche Rente, das berufsständische Versorgungswerk (Ärzte, Architekten, Anwälte) sowie die Beamtenversorgung gehören ebenfalls dazu. Bei der Basis-/Rürup-Rente gibt es kein Kapitalwahlrecht, daher wird das angesparte Kapital als lebenslange Leibrente ausbezahlt. Die Leistungen eine Basis-/Rürup-Rente sind beschränkt vererbbar. Eine Beleihung, Veräußerung und Übertragung der Leistung ist nicht möglich.

Die Beiträge können anteilig steuerlich geltend gemacht werden. 2025 ist dann eine 100% steuerliche Geltendmachung möglich. Die steuerliche Geltendmachung entspricht einem Renditeturbo, der in keiner anderen Anlageklasse in der Form möglich ist.  Im Rentenalter findet dann allerdings eine nachgelagerte Besteuerung (2040: 100%) statt. In aller Regel ist im Alter mit einer niedrigeren Steuerlast als im Erwerbsleben zu rechnen. Grundsätzlich spielen alle Einnahmen im Rentenalter für die Besteuerung eine Rolle.

Im Falle von Harz IV und Arbeitslosengeld II zählt die Basis-/Rürup-Rente nicht zum verwertbaren Vermögen.

Die Beitragsgarantie zum Rentenbeginn ist je nach Anbieter frei wählbar. Das Chancen- und Risikoverhältnis in der Anlagestrategie legen Sie damit selbst fest. Eine 100%-Fondsquote und damit eine Chancenorientierung in der Anlagestrategie wie bei einem Fondsparplan sind möglich. Darüber hinaus profitieren Sie von einem Steuerspar-Effekt und einer lebenslangen Rentenauszahlung durch den Versicherungsmantel.

Die staatlich geförderte Zusatzrente (oder auch Riester-Rente)

Auch die Zusatzrente ist Teil des Alterseinkünfte-Gesetzes, Schicht 2. Die Zusatzrente ist wie die Basis-Rente steuerlich gefördert und zudem Zulagen gefördert. Bei Investition von 4% des Bruttojahresgehalts bekommt man jährlich 175 EUR Zulage vom Staat und 185 EUR pro Kind, für die ab 2008 geborene Kinder 300 EUR Zulage. Eine Sonderzuwendung in Höhe von 200 EUR bekommen unter 25-Jährige.

Bei der Zusatzrente ist mit Rentenbeginn eine Teilauszahlung von bis zu 30 % möglich, was bedeutet, dass nicht die komplette Leistung als lebenslange Rente gewährt werden muss wie bei der Basis-Rente. Auch die Zusatzrente ist im Rentenalter mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Wie bei der Basis-Rente lässt sich durch die staatliche Förderung ein attraktiver Eigenkapitalhebel erzielen.

Zum förderberechtigten Personenkreis zählen insbesondere alle gesetzlich rentenversicherten Menschen in einem Angestellten- und Beamtenverhältnis.

Die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist im Alterseinkünfte-Gesetz ebenfalls der Schicht 2 zuzuordnen. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, darf verlangen, Teile seines Entgelts für eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.

Die Möglichkeit die betriebliche Altersvorsorge anzubieten, muss hingegen gesetzlich für jeden Arbeitgeber, für jede Arbeitnehmerin, verpflichtend sein.

Auch die betriebliche Altersvorsorge ist begrenzt steuergefördert und darüber hinaus auch begrenzt sozialabgabenfrei. Durch das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungs-Gesetz (BRSG) wurde der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung von 4 auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung West) angehoben. Unverändert bei 4 % blieb der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag. Bei Vereinbarungen ab 2019 muss der Arbeitgeber durch eingesparte Sozialversicherungsbeiträge pauschal 15 % des umgewandelten Kapitals in die betriebliche Altersvorsorge einbezahlen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds). Ab 2022 gilt dies auch für Altverträge.

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es insgesamt 5 Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und die Pensionszusage oder auch Direktzusage genannt.

Die Privatrentenvorsorge

Die Privatrentenvorsorge ist im Alterseinkünfte-Gesetz der dritten Schicht zuzuordnen.

Bei dieser Variante der Altersvorsorge haben Sie die meiste Flexibilität. Im Vergleich zu Basisrentenvorsorge und Zusatzrente haben Sie hier ein Kapitalwahlrecht. Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer Auszahlung des angesparten Kapitals in Summe.

Die Beiträge in der Ansparphase können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dafür ist die Besteuerung im Alter geringer als bei den oben genannten Varianten. Nur ein geringer Ertragsanteil wird besteuert. Bei kompletter Auszahlung des Kapitals muss unter Voraussetzungen (Kapitalisierung nach 62. Lebensjahr und 12 Jahre Laufzeit) nur die Hälfte des Kapitalertrags versteuert werden.

Auch bei der Privatrentenvorsorge ist je nach Anbieter ein flexibler Beitragsgarantiesatz für die Rentenphase frei wählbar. Das bedeutet, dass Sie das Chancen- und Risikenverhältnis in der Anlagestrategie individuell abstimmen können.

persoenliche meinung altersvorsorge

Meine persönliche Meinung zur Altersvorsorge

„Meiner Meinung nach sollte sich jeder erwachsene Mensch rechtzeitig Gedanken zum Thema Rentenvorsorge machen. Man sollte sich die Frage stellen, wieviel gesetzlichen und privaten Rentenanspruch habe ich stand heute, welchen Rentenanspruch werde ich mit den Maßnahmen stand heute erreichen und welche Anstrengungen sind in der Zukunft darüber hinaus erforderlich, um die verbleibende Vorsorgelücke zu schließen. Mit der Schließung der Versorgungslücke sollte gewährleistet sein, den Lebensstandard, den man während der Berufszeit hatte, auch im Rentenalter aufrecht erhalten zu können. In jedes Altersvorsorgeportfolio gehört meiner Meinung nach mindestens eine fondsgebundene Rentenversicherung zur Sicherung einer lebenslang garantierten Rente sowie eine oder mehrere Kapitalanlageimmobilien.“

Beratung:

Bei einem individuellen Beratungsgespräch steht im Mittelpunkt, die verschiedenen Altersvorsorgemöglichkeiten auf Ihre Person bezogen gegenüberzustellen. Dabei finden Ihre Einnahmen- und Ausgabensituation, Ihre Steuersituation, Ihre persönliche Lebenssituation (Beruf, Familie, Freizeit) und Ihre bisherigen Vorsorgemaßnahmen Berücksichtigung.

Sie haben Fragen zu den Renten- oder Vorsorgeversicherungen? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

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