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Was ist Ihr wichtigstes Gut? Wahrscheinlich Ihre Gesundheit.

Damit unmittelbar verbunden ist die Krankenversicherung. Entweder privat, gesetzlich oder gesetzlich mit Zusatzbausteinen im stationären, ambulanten und dentalen Bereich.

Gemäß § 12 SGB V und als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie eine Therapie, die „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig“ ist. 

Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV) sind dagegen:

    • Schnellere Terminvergabe beim Haus- oder Facharzt
    • Eine freie Arztauswahl ambulant wie stationär
    • Keine Budgetbeschränkung bei modernster Medizin
    • Beitragsrückerstattungen bei nicht Inanspruchnahme der Leistungen

Trotz dieser Vorteile ist ein Wechsel in die PKV nicht immer die richtige Lösung. Die Entscheidung sollte nach einem Expertengespräch wohl durchdacht sein. 

Wer kann sich privat krankenversichern?

Kurz gesagt: Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen (Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze) in Höhe von 64.350 EUR (2022). Beamte und Selbständige sind bereits freiwillig GKV versichert. Mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten können Sie jederzeit in die PKV wechseln.

Inwieweit ist eine Versicherbarkeit möglich?

Die Versicherbarkeit hängt von der bisherigen Krankheitsbiografie ab. Sie kann die Auswahl der Versicherer einschränken oder gar zu einer Ablehnung beim privaten Krankenversicherer führen. Oftmals macht eine Risiko-Voranfrage Sinn, um festzustellen, ob eine Normalannahme, ein Beitragszuschlag oder eine Ablehnung seitens des Versicherers zu erwarten ist.

Systemunterschied PKV vs. GKV

Welches Leistungsprinzip liegt vor?

Bei der GKV liegt das Sachleistungsprinzip vor. Der Arzt rechnet direkt mit der Krankenkasse ab und der Patient erfährt keine Abrechnungsdetails. Bei der PKV liegt das Kostenerstattungsprinzip vor. Der Arzt rechnet hierbei direkt mit dem Patienten ab und dieser bekommt die Rechnung von der PKV erstattet.

Leistungsumfang

Gemäß § 12 SGB V erfolgt die Behandlung und Medikation nach verfügbarem Budget („ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig“). In der PKV hat der Patient die freie Entscheidung, welcher Arzt behandelt, und hat so Zugriff auf die neuesten Behandlungsmethoden.

Beitragsberechnung

In der GKV ist die Beitragsbemessungsgrenze einkommensabhängig (Beitragsbemessungsgrenze). Zusatzversicherungen erfordern einen extra Beitrag. In der PKV ist die Beitragsberechnung personengebunden und nicht abhängig vom Einkommen. Faktoren für die Beitragsberechnung sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand bei Antragstellung.

Finanzierung

In der GKV liegt das Umlageprinzip vor. Dies bedeutet, dass möglichst viele junge und gesunde Menschen (Erwerbstätige)möglichst wenige alte kranke Menschen (Rentner) finanzieren. Natürlich ist das nur ein Wunschgedanke, jeder kennt die demografische Entwicklung in Deutschland.

In der PKV liegt das Kapitaldeckungsprinzip vor. Jeder Versicherte und jede Altersgruppierung ist für sich selbst verantwortlich, Altersrückstellungen werden gebildet.  

Ist die PKV das richtige für Sie?

Einige Faktoren spielen bei der Entscheidungsfindung eine Rolle:

  • Wie hoch ist Ihr Einkommen derzeit und wie hoch später in der Rente? Wie hoch wäre Ihr Beitrag in der GKV?
  • Sorgen Sie gezielt fürs Alter vor?
  • Werden Sie heiraten oder sind Sie schon verheiratet? Was macht der Partner(in) beruflich?
  • Sind Sie ausreichend gegen die Berufsunfähigkeit abgesichert?
  • Wie sieht ihre familiäre Planung aus? Planen Sie Kinder zu bekommen und wenn ja, wie viele?

Bei der Erörterung, ob eine PKV die richtige Lösung ist, spielen unter anderem die oben aufgeführten Fragen eine grundlegende Rolle. Manchmal macht eine PKV, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind (Einkommen, Gesundheit), keinen Sinn und es wird von ihr abgeraten. Für Beamte, aber auch für Menschen mit gehobenem Einkommen, die ausreichend gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sind und zielgerichtet fürs Alter vorsorgen, ist die PKV meist sinnvoll.

Es gibt zur PKV einige kritische Fragen, die bei der Entscheidungsfindung PKV oder GKV beantwortet sein sollten. Manch eine Frage ist allerdings vorurteilsbehaftet.

Im persönlichen Beratungsgespräch wird auf diese Fragen und Mythen zum Thema PKV eingegangen. Ebenso wird im gemeinsamen Gespräch geklärt, welcher Anbieter und Tarif am Markt am besten zu den persönlichen Anforderungen passt. Natürlich werden auch rabattierte Sondertarife für Berufsgruppen wie Ärzte- und Zahnärzte und Beihilfetarife für Beamte im Vergleich berücksichtigt.

Private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Im Rahmen der GKV ist durch den Gesetzgeber die Grundversorgung im Gesundheitsbereich geregelt. Fortlaufend werden Leistungen gekürzt und Selbstbeteiligungen erhöht. Eine private Krankenzusatzversicherung kann in solchen Fällen empfohlen werden.

Stationäre Krankenzusatzversicherung

Durch eine stationäre Krankenzusatzversicherung besteht die Möglichkeit zu bestimmen, mit wie vielen Personen man das Krankenhauszimmer teilen möchte. Die Inanspruchnahme privatärztlicher Behandlungen sowie der Zugang zu neuartigen Behandlungsmethoden sind zudem möglich.

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Durch die ambulante Krankenzusatzversicherung können Leistungslücken geschlossen werden. Zu den wichtigsten Leistungen gehören die Zuzahlungen für Heilpraktiker und Osteopathen, Heil-, Hilfs- und Arzneimittel sowie Sehhilfen.

Zahnzusatzversicherung

Aufwendige Behandlungen und hochwertige Materialien haben ihren Preis. Die GKV übernimmt nur noch feste Zuschüsse zur Basisversorgung. Die Differenz zahlen GKV-Versicherte selbst. Aufgrund des hohen Eigenanteils stehen viele vor der Frage, ob sie eine Behandlung hinauszögern, oder in anderen Lebensbereichen einen Verzicht vornehmen. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten, die über die Basisversorgung der GKV hinausgehen.

Krankentagegeldversicherung

Über einen Zeitraum von 6 Wochen erhalten Arbeitnehmer, die über die GKV versichert sind, eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf der 6 Wochen erhält der GKV-Versicherte ein Krankentagegeld, das jedoch zu einer Einkommenslücke führt. Zum Ausgleich dieser Lücke eignet sich eine Krankentagegeld-Versicherung.

Sie haben Fragen zu den Krankenversicherungen? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

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