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Pflegeversicherung | Risikolebensversicherung

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Pflege

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter pflegebedürftig und damit auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Ca. 3,3 Mio. Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig (Stand 2017, Bundesministerium für Gesundheit).

Die Pflegeversicherung, aber auch die private Pflichtversicherung bieten maximal einen Grundschutz (Teilkaskomodell). Die private Pflegeversicherung deckt die Lücken, die der Grundschutz nicht abdeckt. Dies ermöglicht einen gewissen Schutz vor hohen Kosten, ein selbstbestimmtes Leben im Alter sowie die Sicherung des Familienvermögens.

Aufgrund verbesserter Lebensstandards und dem Fortschritt in der medizinischen Versorgung steigt die durchschnittliche Lebenserwartung. Dadurch nimmt selbstverständlich auch das persönliche Risiko zu, ein Pflegefall zu werden. Fast jeder zweite (40%) in Deutschland lebende 80-jährige Mensch ist ein Pflegefall, mehr oder minder schwer. Dieser Anteil der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Gemäß der Pflegestatistik 2019 vom statistischen Bundesamt hat sich seit 2005 die Zahl der zu Pflegenden fast verdoppelt.

Die Pflegebedürftigkeit als ein Familienproblem

Der finanzielle Aufwand, um die Lücke vom tatsächlichen Pflegebedarf zum Grundschutz zu schließen, ist erheblich und muss vom privaten Vermögen getragen werden. Das über die Jahre angesparte Vermögen wird aufgebraucht, wenn die Altersrente nicht ausreicht.  Ist dieses Vermögen aufgebraucht, müssen Familienangehörige als Unterhaltspflichtige einspringen. Ehepartner, Kinder oder Enkelkinder tragen die Kosten mit ihrem Einkommen, Vermögen und der Altersvorsorge (§ 1601 BGB). In dem Fall haften die Kinder für ihre Eltern!

Wann tritt der Pflegefall ein?

Personen, die ihren Alltag nicht mehr vollständig selbständig bewältigen können, sind pflegebedürftig und daher auf pflegerische Unterstützung angewiesen. Die Selbständigkeit bezieht sich auf sechs definierte Lebensbereiche, die vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung begutachtet werden.  Bei Pflegebedürftigkeit aufgrund der Bewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade.

Welchen Anteil muss man im Pflegefall selbst tragen?

Sowohl die stationäre als auch die ambulante Pflege ist teuer. Wie hoch ist nach Berücksichtigung des Kassenanteils der verbleibende Eigenanteil? Der Eigenanteil hängt von dem Pflegegrad (I-V) und der Pflegeart (stationär oder ambulant) ab. Wie sieht es zum Beispiel bei einer vollstationären Pflege und dem Pflegegrad V aus? Das durchschnittliche Gesamt-Heimentgeld beträgt 4.073 EUR bei einem Kassenanteil von 2.005 EUR. So liegt der Eigenanteil bei 2.068 EUR! Dieser Eigenanteil setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (vor allem Personalkosten), Unterkunft & Verpflegung sowie der Investitionskosten (Quelle: Verband der Ersatzkassen). Wie sieht es bei einer häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst aus (Pflegegrad III)? Die durchschnittlichen Kosten liegen bei 2.400 EUR monatlich bei einem gesetzlichen Anteil von 1.298 EUR – so müssen durchschnittlich 1.102 EUR Eigenanteil selbst getragen werden.

Eine private Pflegeversicherung kann diese Lücke und damit das finanzielle Risiko decken.

Risikolebensversicherung

Wozu dient eine Risikolebensversicherung?

Im Todesfall sichert eine Risikolebensversicherung hinterbliebene Familienangehörige vor einem finanziellen Risiko ab. Was passiert, wenn Ihr Haus noch nicht abbezahlt ist und Sie Familie haben? Wie soll die Ausbildung oder das Studium Ihrer Kinder finanziert werden, wenn der Partner alleinerziehend ist und vielleicht nur Teilzeit arbeitet?

Eine private Risikolebensversicherung ist erforderlich, um der Verantwortung gegenüber der Familie gerecht zu werden. Dass es sich um einen reinen Risikoschutz handelt, erfolgt im Erlebensfall nach der Vertragslaufzeit keine Kapitalzahlung. Es gibt keine Wartezeit und damit besteht ab der ersten Beitragszahlung Versicherungsschutz. Im Todesfall, und damit bei Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen, erfolgt grundsätzlich eine Besteuerung. Allerdings kann durch einen einfachen Trick die Steuerbelastung vermieden werden.

Überkreuzversicherung – zur Vermeidung der Steuerlast

Unter Ehepartnern oder bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist die Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung meist gering zu versteuern. Der Freibetrag liegt derzeit bei 500.000 EUR. Lediglich 20.000 EUR Freibetrag haben Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Meist fallen diese Menschen in die ungünstige Steuerklasse III, mit einer höheren Steuerbelastung.

Man kann nun den Vertrag einer Risikolebensversicherung so gestalten, dass im Todesfall keine Erbschaftssteuer anfällt. Das geht, indem man die Partner über Kreuz versichert. Einer der Partner(in) ist Versicherungsnehmer und gleichzeitig Beitragszahler und der andere Partner(in) ist die versicherte Person. Somit entfällt bei Leistung aus der Versicherung bei Tod die Erbschaftssteuerpflicht. Das funktioniert jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer auch Bezugsberechtigter der Leistung ist.

Wie hoch sollte man sich absichern?

Die marktübliche Formel rechnet sich wie folgt: Eine 30-jährige Person sollte ungefähr das Fünffache des jährlichen Bruttoeinkommens absichern und eine 40-50-jährige Person ungefähr das Dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens.

Welche Faktoren beeinflussen den Zahlbeitrag und welche Konfigurationsmöglichkeiten gibt es?

  • Je kürzer die Laufzeit, desto höher der Beitrag
  • Je jünger der Beitragszahler und je länger die Laufzeit, desto geringer der Beitrag
  • Wenn ein Kredit über eine Risikolebensversicherung abgesichert wird, sollte die Laufzeit die des Darlehens entsprechen.
  • Die klassische Risikolebensversicherung ist mit einer konstanten oder gleichbleibenden Todesfallsumme versehen. Eine linear oder annuitätisch fallende Versicherungssumme wird meist bei der Sicherung von Darlehen und Krediten gewählt. Der Beitrag fällt dann geringer aus als bei der konstanten Todesfallsumme.
  • Die jährlich dynamische Anpassung der Versicherungssumme um einen Prozentsatz ist möglich.
  • Ebenso ist bei einigen Gesellschaften eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung gegen Mehrbeitrag möglich.

Wichtig:

Bei der Risikolebensversicherung wird im Rahmen der Antragstellung das individuelle Risiko geprüft – Gesundheitsstatus, Raucherstatus, gefährliche Hobbys.

Sie haben Fragen zu Pflege- oder Risikolebensversicherungen? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

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