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0151 28943474

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kallenberger@kallenberger-finanz.de

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Prinz-Eugen-Weg 24
88400 Biberach an der Riß

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Ihr unabhängiger Berater
für ganzheitliche Finanz- und Versicherungsplanung
in Biberach an der Riß,
Bad Waldsee, Memmingen,
Laupheim, Munderkingen, Riedlingen, Bad Saulgau,
Ravensburg.

Erstinformation

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Kristian Kallenberger
Kallenberger-Finanz, Finanz- & Versicherungsmakler e.K.
Prinz-Eugen-Weg 24
88400 Biberach an der Riß
Tel.: 0151 28943474
E-Mail: kallenberger@kallenberger-finanz.de

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-OHNX-W1LHF-66
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-175-BQFC-54

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Versicherungsvermittlung:
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet Kristian Kallenberger eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
– konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
– in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
– Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

9. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.