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Privathaftpflichtversicherung

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Es ist gesetzlich geregelt, dass derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, dafür aufkommen muss, sei es aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder Missgeschick. Der Verursacher des Schadens muss dem Geschädigten Schadenersatz leisten. Im Ernstfall haftet der Schädiger mit seinem gesamten Vermögen, mit seinem Bankguthaben, zukünftigem Lohn und Gehalt sowie Haus- und Grundbesitz. Gesetzesgrundlage ist der § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor dem finanziellen Risiko, das auf den Schadenverursacher zukommen kann.

Nicht alle Risiken sind über die Haftpflichtversicherung abgesichert. In der Regel müssen private Risiken von Bauherren, Jägern oder Tierhaltern gesondert abgesichert werden.

Für was leistet der Privathaftpflichtversicherer?

Eine Privathaftpflichtversicherung sichert den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen ab. Dabei werden nicht nur materielle Schäden ersetzt. Es wird auch geprüft, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung überhaupt besteht. Bei begründetem Anspruch wird geleistet:

  • Ersatz der beschädigten Gegenstände bzw. Kosten der Wiederherstellung (Sachschäden)
  • Übernahme der Kosten für Folgeschäden wie beispielsweise der Nutzungsausfall (Vermögensschäden)
  • Bei verletzten Personen (Personenschäden) werden Kosten für die Behandlung, die Bergung, und den Verdienstausfall übernommen. Eine lebenslange Rente wird bei bleibenden Schäden bezahlt.

Unbegründete Schadensersatzansprüche wehrt die Privathaftpflichtversicherung ab, man spricht hierbei von einem passiven Rechtsschutz. Der Haftpflichtversicherer führt den Prozess und trägt damit verbundene Kosten, falls es zu einem Rechtsstreit mit der Person kommt, die Schadensersatz stellt.

Wann leistet die Privathaftpflichtversicherung?

Als Fußgänger oder Radfahrer schützt die Privathaftpflichtversicherung vor Haftungsrisiken im Straßenverkehr, beispielsweise wenn bei roter Ampel noch schnell über die Straße gelaufen wird. Wenn dadurch ein Auto ausweichen muss und ein parkendes Auto beschädigt, kann es teuer werden.

Geschützt sind auch die aufsichtspflichtigen Eltern minderjähriger Kinder. Grundsätzlich deliktunfähig, also nicht für ihr Tun verantwortlich, sind Kinder bis zur Vollendung ihres 7. Lebensjahres.

Mieter und Eigentümer eines Einfamilienhauses sind vor Forderungen geschützt, die durch Gefahren vom Gebäude und Grundstück ausgehen, wenn zum Beispiel Bäume ein parkendes Auto beschädigen oder Dachziegel Passanten verletzen.

Für das Schneeräumen sind in der Regel die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Übertragen wird diese Pflicht oft auf die Mieter. Wird das rechtzeitige Schneeräumen versäumt, haftet dieser, wenn jemand stürzt und sich verletzt. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt in diesem Fall.

Haftpflichtrisiken, die durch die Ausübung von Sport oder in der Freizeit entstehen, sind abgesichert. So zum Beispiel, wenn man beim Skifahren durch Unvermögen oder Leichtsinn einen anderen verletzt.

Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit und schützt unter anderem bei Schäden im Urlaub und in Unterkünften.

Worauf sollte man bei der Privathaftpflichtversicherung achten?

Versicherungssumme

Unbedingt darauf achten sollte der Versicherungsnehmer, dass ausreichend hohe Versicherungssummen vereinbart werden. Ansprüche der Geschädigten erreichen bei Personenschäden schnell Millionenhöhe.

Forderungsausfall

Den sogenannten Forderungsausfall sollte man als Versicherungsnehmer im Blick haben. Wenn der Versicherungsnehmer durch einen Fahrradfahrer körperlich schwer verletzt wird und dadurch sein komplettes Haus behindertengerecht umbauen muss, was passiert dann? Im besten Fall deckt die Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers den Schaden. Was wenn dieser aber keine Versicherung hat und zudem zahlungsunfähig ist? Dann geht das Unfallopfer leer aus.

Schmerzensgeld

Wer durch Fehlverhalten des Verursachers oder durch Verschulden zu immateriellem Schaden gekommen ist, kann Schmerzensgeld verlangen. Darunter versteht man eine Entschädigung in Geld für Schäden, die nicht materieller Art sind, wie zum Beispiel das durch einen physischen Schock verursachte Leid.

Schlüsselverlust

Grundsätzlich ausgeschlossen ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Privathaftpflichtversicherung. Aber zusätzlich einschließen lässt sich der Schlüsselverlust. Die Leistung durch den Schlüsselverlust beschränkt sich auf den Austausch der Schlösser. Das kann in einem Mietshaus sehr teuer werden. Daher ist die Deckung des Schadens durch den Versicherer oft eingeschränkt und mit einer Selbstbeteiligung verbunden.

Sie haben Fragen zur Privathaftpflicht Versicherung? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

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