Versicherungen für Gewerbetreibende können sie vor einem großen finanziellen Schaden bewahren. Hier muss man vor allem die Betriebshaftpflichtversicherung, die Cyberversicherung und die Inhaltsversicherung genauer betrachten.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern deckt die Betriebshaftpflichtversicherung ab.
Leistungen des Versicherers
Die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz sind im Versicherungsschutz enthalten. Darüber hinaus umfasst er die Prüfung, ob und inwieweit Ansprüche begründet sind und unbegründete Forderungen werden notfalls vor Gericht abgewehrt.
Folgende Schäden werden über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt:
- Personenschäden (Schmerzensgeld oder Heilbehandlungskosten)
- Sachschäden (Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten)
- Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind (Gewinn- oder Nutzungsausfall, Verdienstausfall)
- Umweltschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursacht wurden (Grundwasserverunreinigung durch Schadstoffe, übergreifendes Feuer)
Wer ist versichert?
Alle Mitarbeitenden eines Betriebes sind während ihrer Tätigkeit über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Im Unternehmen gehören zu den versicherten Personen u.a:
- Geschäftsführer
- Praktikanten
- Auszubildende
- Angestellte
- Sonstige Mitarbeitende eines Unternehmens
Die Versicherungssumme beträgt in der Regel pauschal 3 Millionen Euro. Bei der Betriebshaftpflicht können aber auch gesonderte Bedingungen und Leistungen vereinbart werden.
Zusatzleistungen in der Betriebshaftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung als Zusatzleistung greift bei versicherten Schäden an allen Gebäuden und Grundstücken, die Sie als Mieter oder Eigentümer für den Betrieb nutzen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung greift bei Haftpflichtschäden im Rahmen von betriebsbedingten Neu-, Um- oder Ausbauarbeiten auf Ihrem Betriebsgrundstück.
Fehlerhafte Ware aus eigener oder fremder Herstellung, die zu Personen- und Sachschäden führen werden von der Produkthaftpflichtversicherung übernommen.
Branchenabhängiger individueller Haftpflichtschutz
Jede Art von Unternehmen weist unterschiedliche und spezielle Haftungsrisiken auf. Dienstleistungsunternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufliche und Handwerker:innen benötigen einen anderen Versicherungsschutz als gemeinnützige Einrichtungen, Ärztinnen und Ärzte. Je nach Branche und Bedürfnisse passen die Versicherer den Versicherungsschutz individuell an.
Bestimmte Berufsgruppen haben eine Versicherungspflicht
Als Voraussetzung der gewerblichen Zulassung gilt für besonders verantwortungsvolle Berufsgruppen eine Berufshaftpflichtversicherung. Das gilt für
- Freiberuflich tätige Mediziner und Veterinäre
- Architekten und Bauingenieure
- Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Notare
- Versicherungsmakler im Rahmen einer Vermögensschadenhaftpflicht
Cyberversicherung
Eine Cyberversicherung reduziert die finanziellen Folgen eines Hackerangriffs. Nebenbei bietet sie verschiedene Serviceleistungen im Notfall.
Kaum ein Unternehmen sowie auch Selbständige kommen heutzutage ohne einen Computer aus. Das gilt für den niedergelassenen Arzt gleichermaßen wie für den Handwerker, das Hotel oder die Spedition. Die Folgen eines Hackerangriffs sind umso gravierender, je abhängiger Betriebe von der Technik sind. Wird die IT für längere Zeit lahmgelegt, kann dies im schlimmsten Fall zum Existenzverlust führen.
Wenn eine Attacke den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise zum Erliegen bringt, zahlt die Cyberversicherung eine vereinbarte Entschädigungssumme und bewahrt den Betrieb vor dem Schicksal des Existenzverlustes. Neben der reinen Schadensregulierung bietet die Cyberversicherung auch elementar wichtige Serviceleistungen, weil nach einem Angriff jede Minute zählt, um den Schaden zu begrenzen und auch die Rechte von Dritten berührt sein können.
Welche grundsätzlichen Leistungen bietet eine Cyberversicherung?
Entschädigung bei Unterbrechung des Betriebes
Wenn nach einem Cyberangriff die Computer streiken, läuft im Büro gar nichts und die Maschinen im Betrieb stehen still. Die Versicherung zahlt in einem solchen Fall einen vereinbarten Tagessatz, bis alles wieder läuft. Unternehmen werden für den entgangenen Gewinn entschädigt und können zugleich laufende Kosten begleichen.
Kostenerstattung für die Datenwiederherstellung
Teure Spezialisten bedarf es, um Daten und Systeme zeitaufwendig wiederherzustellen. Die Kosten der Rekonstruktion und Wiederherstellung der Computersysteme übernimmt die Cyberversicherung.
Übernahme von Drittschäden
Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sensible Daten von Kunden aus dem Firmennetzwerk gestohlen werden. Kunden können Schadenersatz von bestohlenen Unternehmen verlangen. Die betroffenen Kunden werden von der Cyberversicherung entschädigt und diese wehrt unberechtigte Forderungen gegen das versicherte Unternehmen ab.
Kostenübernahme der IT-Forensik
Bei einem Cyberangriff ist schnelles Handeln erforderlich. Speziell geschulte Experten, so genannte IT-Forensiker, werden vom Versicherer geschickt. Die Ursachenforschung dieser IT-Forensiker ist Voraussetzung, um das Schadenausmaß abzuschätzen und mögliche Folgeschäden verhindern zu können. Die Sicherung von gerichtsfesten Beweisen ist nur durch die IT-Forensik möglich.
Rechtsberatung bei Datenschutzverletzung
Unternehmen müssen sich vor Datenschutzbehörden und Betroffenen erklären, wenn sensible Daten gestohlen werden. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. Die Cyberversicherung hilft mit Anwälten, die sich genau im IT- und Datenschutzrecht auskennen, damit Unternehmen sich rechtlich nicht angreifbar machen.
Obliegenheiten des versicherten Unternehmens
Um eine Cyberversicherung abschließen zu können, muss die IT des Unternehmens ein Mindestmaß an Schutz aufweisen. So müssen Betriebe einen Virenschutz installiert haben und regelmäßig Datensicherungen durchführen.
Inhaltsversicherung
Wenn zerstörte Sachwerte wie beispielsweise Geschäftsinventar (kaufmännische und technische Betriebseinrichtung) und Warenbestände ersetzt oder repariert werden müssen, bewahrt Sie die Inhaltsversicherung vor existenzbedrohenden Kosten. Durch unterschiedliche Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Elementarereignisse wie beispielsweise Überschwemmung kann die Unternehmenseinrichtung beschädigt oder zerstört werden.
Die Inhaltsversicherung wird oft auch Sach-, Betriebs- oder Geschäftsinhaltsversicherung genannt.
Welche Leistungen übernimmt die Inhaltsversicherung?
Je nach Versicherungsvertrag und Art des Schadens können die Leistungen unterschiedlich sein. Aber grundsätzlich umfassen sie:
- Die Schadensbegutachtung: Um den Schaden zu begutachten, kann der Versicherer einen Gutachter oder Sachverständigen hinzuziehen. Es wird geprüft, ob die Versicherung den Schaden abdeckt.
- Die Schadensersatzleistung: Der Versicherer erstattet die Kosten für Reparatur und Wiederbeschaffung der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Das ist die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, inklusive Maschinen und Geräte, Waren und Vorräte sowie Betriebssysteme.
- Auch fremde Gegenstände sind im Rahmen der Inhaltsversicherung abhängig von der Police versichert. Ohne Abzug von Wertminderung oder Alterung wird der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt. Nur wenn diese fremden Gegenstände sich vorübergehend im Besitz des Versicherten befinden, greift der Schutz regulär.
- Die im Vertrag vereinbarten Bedingungen und die Höhe des Schadens sind relevant für die Höhe der Schadensersatzleistung.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Der Versicherer kann auch die Kosten für die Betriebsunterbrechung abdecken, wenn der Schaden dazu führt, dass der Betrieb vorrübergehend unterbrochen wird.
- Beratung & Unterstützung: In Bezug auf die Schadensvermeidung und Schadensprävention bietet der Versicherer oft auch Beratung und Unterstützung.
Welche Zusatzleistungen werden angeboten?
Neben den klassischen Gefahren Feuer, Leistungswasser, Einbruchdiebstahl oder Elementarereignisse wie Überschwemmung bieten Inhaltsversicherungen Zusatzleistungen an:
- Feuerlösch-, Aufräumungs- und Abbrucharbeiten
- Wiederherstellung von Plänen oder Akten
- Übernahme von Sachverständigenkosten
- Mehrkosten durch Preissteigerungen oder Technologiefortschritt
Welche Leistungsausschlüsse gibt es?
Wird ein Schaden absichtlich herbeigeführt, wird die Leistung ausgeschlossen. Schäden im Zusammenhang mit Kriegen, inneren Unruhen oder Kernenergie werden generell nicht versichert.
Sie haben Fragen zu den Versicherungen für Gewerbetreibende? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.
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